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Schafisheim
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Leider wurde die Publikation der Gemeinde Schafisheim mit den nominierten Kandidatinnen und Kandidaten für die Erneuerungswahlen sowie die angesetzte Nachmeldefrist unter der falschen Gemeinde aufgeführt.
Damit die Schofiser Bevölkerung korrekt informiert wird, erfolgt am kommenden Donnerstag, 28. August 2025, eine nochmalige Publikation im Lenzburger Bezirksanzeiger. Die Anmeldefrist für die Einreichung weiterer Anmeldungen läuft bis am Dienstag, 2. September 2026, 12.00 Uhr. Weitere Infos folgen.
Der Gemeinderat
Gemeindewahlen 2025
Für die am 28. September 2025 stattfindenden Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet:
als Mitglied des Gemeinderates (5 Sitze):
- Ramseyer Jürg, 1975, Kapellenweg 13, FDP, bisher
- Widmer Nadine, 1975, Erlenweg 12a, SVP, bisher
- Deubelbeiss Peter, 1953, Winkelgasse 34, SVP, neu
- Niemeyer Matthias, 1960, Rosenweg 3, FWW, neu
- Widerkehr Michael, 1992, Neumattweg 4, SVP, neu
- Wildi Juri, 2001, Talgasse 7, FDP, neu
als Gemeindeammann:
- Widmer Nadine, 1975, Erlenweg 12a, SVP, bisher
- Deubelbeiss Peter, 1953, Winkelgasse 34, SVP, neu
als Vizeammann:
- Ramseyer Jürg, 1975, Kapellenweg 13, FDP, neu
als Mitglied der Finanzkommission (5 Sitze):
- Huber Sandra, 1969, Schürz 39, FWW, bisher
- Wildi Juri, 2001, Talgasse 7, FDP, bisher
- Mazzariello Daniela, 1985, Mattenweg 10, parteilos, neu
- Meyer Thomas, 1969, Rebenhübel 2, FWW, neu
als Stimmenzähler (2 Sitze):
- Baumann Markus, 1966, Seetalstrasse 6, SP, bisher
- Frei Brigitte, 1980, Seetalstrasse 41, parteilos, bisher
als Stimmenzähler-Ersatz (2 Sitze):
- Hitz Elisabeth, 1955, Lenzburgerstrasse 15, parteilos, bisher
als Mitglied der Steuerkommission (3 Sitze):
- Schmid Bruno, 1957, Neumattweg 5, FDP, bisher
- Häni Hans Rudolf, 1955, Kapellenweg 11, FWW, bisher
- Hertig Marc, 1974, Talgasse 22, FDP, bisher
als Ersatzmitglied der Steuerkommission (1 Sitz):
- Urech Stefan, 1974, Strossacherweg 11, parteilos, bisher
Hinweise:
Für die Wahl des Gemeinderates (inkl. Gemeindeammann und Vizeammann) ist gemäss § 30b des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) im ersten Wahlgang vom 28. September 2025 eine Urnenwahl zwingend vorgeschrieben.
Nachdem für die Finanzkommission, die Steuerkommission (inkl. Ersatz) und das Wahlbüro (Stimmenzähler und Ersatzstimmenzähler) weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet wurden, als zu wählen sind, wird gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation (d.h. bis am 2. September 2025, 12.00 Uhr), einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei oder unter https://www.schafisheim.ch/abstimmungen bezogen werden.
Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
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